Berechnungsverfahren nach EnEV 2002

Für die nach der EnEV 2002 anzuwendenden Berechnungsverfahren ergeben sich bei neu zu errichtenden Gebäuden folgende Unterscheidungen:

Ist der Fensterflächenanteil für Wohngebäude größer als 30 %, so ist eine Energiebilanzierung nach DIN EN 832 durchzuführen. Für andere Gebäude findet die DIN EN 832 mit ihrem Monatsbilanzverfahren stets Anwendung.

Sollte der Fensterflächenanteil kleiner als 30 % sein, so darf man ausschließlich für Wohngebäude einen vereinfachten Berechnungsnachweis führen.