Besonderheiten

Unterschiedlichste Sonderfälle müssen im Einzelnen nach der EnEV 2002 geprüft werden; die wichtigsten Punkte werden an dieser Stelle genannt.

Getrennte Gebäude:

Hierunter sind Gebäudekomplexe zu verstehen, die mindestens eine gemeinsame Umfassungsfläche aufweisen, sich aber durch die Eigentumsverhältnisse oder die Nutzung unterscheiden, z.B. Reihenhäuser oder auch Bürogebäude mit anschließender Fabrikationshalle.
Grundsätzlich ist für solche Gebäudekonstellationen für jeden Gebäudeteil der Nachweis zu führen. Dabei gelten folgende Parameter für die Trennflächen zwischen den Gebäudeteilen mit den Temperaturen t1 und t2:

t1 = t2
dann ist diese Trennfläche adiabat (d.h. es fließt keine Wärme, die Fläche wird bei der Ermittlung der Werte für A und A/Ve nicht berücksichtigt)

t1 ≥ 19 °C; 12 °C < t2 < 19 °C
dann Berücksichtigung der DIN 4108 (Wichtungsfaktor Fu für den
Wärmedurchgangskoeffizienten)

t1 > 19 °C; t2 < 12 °C
dann Fu = 0,50

t1: 12 °C < t1 < 19 °C und t2: 12 °C < t2 < 19 °C
dann immer adiabat (s.o.)

Gebäude < 100 m3:

Für zu errichtende Gebäude, deren Bauwerksvolumen 100 m3 nicht überschreitet, sind die Anforderungen für den Gebäudebestand (Bauteilnachweis) anzuwenden.