Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung vom 16. November 2001 (EnEV 2002) stellt eine Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik für Gebäude dar und tritt am 1. Februar 2002 in Kraft.

Ebenso wie bisherige Verordnungen zum Wärmeschutz basiert die EnEV 2002 auf dem Energieeinsparungsgesetz vom 22. Juli 1976. Hierin heißt es: „Anforderungen an den Wärmeschutz müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein“.

Während für das Energieeinsparungsgesetz und der nachfolgenden ersten Wärmeschutzverordnung 1982 noch wirtschaftliche Interessen (Ressourcenunabhängigkeit etc.) im Vordergrund standen, rückte bereits für die letzte Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (WärmeschutzV 1995) die Minderung des CO2-Ausstoßes in den Mittelpunkt. Das gleiche gilt natürlich auch für die aktuelle EnEV 2002.