Sonstige Programme

Neben den genannten Einrichtungen sind auch etliche Energieversorgungsunternehmen (EVU) in Deutschland dazu übergegangen, ihren Kunden finanzielle Förderungen für energiesparende Maßnahmen anzubieten.

Dies steht zunächst im Widerspruch zur eigentlichen Dienstleistung: dem Verkauf von möglichst viel Energie, um die Umsätze zu steigern. Ähnlich wie bei anderen Wettbewerbssituationen der Wirtschaft müssen aber, insbesondere seit der Liberalisierung des Strommarktes 1998, auch die Energieversorger versuchen, ihre Kunden durch Marketingaktionen an sich zu binden.

Dazu gehört - neben dem Angebot von günstigen Strompreisen - eine moderne Energiepolitik. Und diese beinhaltet als Hauptziel eine Reduzierung des Energieverbrauchs auf lange Sicht und damit eine Verminderung des CO2-Ausstoßes. Außerdem sollen durch einen kontrollierbaren Stromverbrauch hohe Investitionen in neue Kraftwerke, Leitungen etc. vermieden werden und der Kauf von teuerem Strom (d.h. Strom zu teueren Nutzungszeiten) bei anderen Versorgern reduziert werden.

Typisch für viele EVU ist - neben der Förderung des Erwerbs von Elektrogeräten mit geringem Stromverbrauch (Energiesparlampen, Kühlschränke, energiesparenden „Stand-by-Schaltungen“ u.a.) - die finanzielle Unterstützung von energiesparenden Maßnahmen bei Bauvorhaben. So wird vielfach der Einsatz von energiesparenden Heizungstechniken, wie z.B. Solaranlagen, Wärmepumpen oder Lüftungsanlagen bei Neubauten und auch bei Modernisierungsvorhaben, gefördert. Zusätzlich werden die Erstellung von Energiepässen, Luftdichtigkeitstests (Blower-Door-Messungen) und Thermographieaufnahmen unterstützt.

Steuerliche Vergünstigungen für nicht selbst genutzte Wohnhäuser

Für Hauseigentümer, die ihre Immobilien nicht selbst nutzen, besteh die Möglichkeit, neben der Beantragung von Fördergeldern übe einige der vorgestellten Programme, Renovierungen als Werbungskosten steuerlich abzusetzen. Wurde dieser Abzug bis Ende 1998 pauschal mit 42 DM pro Quadratmeter angesetzt, werden jetzt nu noch detaillierte Rechnungen vom Finanzamt akzeptiert. Diese Tatsache sollte bei der Beratung dieser Kundengruppe zur Argumentation auf jeden Fall genutzt werden.

Fazit

Für den Gebäudeenergieberater ist die Informationsbeschaffung übe lokale und regionale Förderprogramme oberste Pflicht. Durch eine gleichzeitige Beantragung von Förderungen aus mehreren Programmen, für die kein Kumulierungsverbot besteht, können für einzeln Modernisierungsmaßnahmen - insbesondere im Haustechnik-Bereich - für den Kunden (Hauseigentümer) hohe Fördersummen erzielt werden. Die kompetente Beratung des Bauherrn kann in diesem Fall die Tür zu einem Auftrag deutlich weiter öffnen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass aufgrund der jeweiligen Haushaltslage Kürzungen bei einzelnen Programmen möglich sine Förderanträge sollten deshalb möglichst frühzeitig, in jedem Fall vor Beginn der geplanten Investitionsmaßnahme, gestellt werden. Weitere Hilfestellungen bei der Suche nach Fördermöglichkeiten bieten z.B. die Beratungsabteilungen der Handwerkskammern oder für die Förderung privater Sanierungsmaßnahmen - die lokalen Verbraucherberatungsstellen.