4. Finanzierung

Wer weiß, was er will und hat was er braucht, kann beginnen

Eine möglichst genaue Vorgabe erleichtert das reibungslose Umsetzen der geplanten Maßnahmen.

Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Eine wichtige Argumentationshilfe bei der Beratung von Kunden kann der Hinweis auf finanzielle Förderungen der Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahme sein. Nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse oder auch zinsgünstige Darlehen können einerseits die Investitionssummen reduzieren und damit die Amortisationszeiten verringern, andererseits aber auch dabei helfen, den Kunden zu höheren Investitionen für umweltbewusste Maßnahmen und Baustoffe zu bewegen.

Für den Gebäudeenergieberater bedeutet dies, immer Augen und Ohren offen zu halten, insbesondere für regional begrenzte Förderprogramme. Lange Bewilligungs- und Genehmigungszeiten für Förderprogramme stehen einem sehr hohen Bedarf bei potentiellen Auftraggebern gegenüber, so dass nach Bekanntmachung der Förderprogramme die Mittel häufig sehr schnell abgerufen werden.

Andererseits ist das Interesse der Politik an einer bundesweiten Minderung des CO2-Ausstoßes und dem Erreichen der umweltpolitischen Zielsetzung so groß, dass die entsprechenden bundesweiten Förderprogramme in den vergangenen Jahren ständig finanziell aufgestockt, bzw. verlängert wurden.Gegenwärtig werden für Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen mit ökologischen Aspekten finanzielle Förderungen aus Mitteln des Bundes, der Länder, der Kommunen und / oder von Energieversorgungsunternehmen angeboten.