Bodenplatte - Flächengründung

Bodenplatte - Flächengründung

Zur Herstellung bzw. Verbesserung der Standfestigkeit von Gebäuden werden entweder Streifenfundamente, Einzelfundamente oder Fundamentplatten errichtet.

Streifenfundamente dienen zur Verbreiterung der Aufstandsfläche von Wänden zur Ableitung der Wandlasten in den Baugrund. Früher bestanden sie aus grob behauenen natürlichen Steinen oder aus Ziegelsteinen, heutzutage werden sie entweder aus unbewehrtem Beton (z.B. bei leichten Aufbauten) oder aus Stahlbeton auf einer so genannten Sauberkeitsschicht (Auflager für Bewehrung) hergestellt. Die Breite bestimmt sich aus der Auflast sowie der zulässigen Bodenpressung. Die frostfreie Gründung erfolgt 80 cm unter der Oberkante des Erdreichs, bei Kellerstreifenfundamenten in einer Stärke von 40 - 60 cm.

Einzelfundamente dienen zur Verbreiterung der Aufstandsfläche von Stützen. Sie werden z.B. in Form von kreuzweise bewehrten Stahlbetonplatten ausgebildet.

Fundamentplatten sind z.B. bei einer aufwendigen Herstellung von Streifenfundamenten eine Alternative. Bei großen Lasten sind zusätzlich „kleine“ Streifenverstärkungen (sogenannte Vouten) oder erhöhte Bewehrungsanteile erforderlich. Fundamentplatten haben den Vorteil, dass sie bei unregelmäßiger Bodenqualität einen flächigen Ausgleich schaffen. Sie werden in etwas größeren Stärken als bei Streifenfundamenten mit Zwischenplatten ausgebildet (ca. 20 cm). Hinzu kommen eine Sauberkeitsschicht sowie eine Abdichtung.


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