Baustoffklassen

Baustoffklassen

Baustoffe werden hinsichtlich ihres Brandverhaltens in verschiedene Baustoffklassen eingeteilt (vgl. DIN 4102 Teil 1). Nichtbrennbare Baustoffe werden der Baustoffklasse A zugeordnet. Auch wenn diese Stoffe selbst nicht brennbar sind, so tragen sie trotzdem passiv zur Brandlast mit bei, z.B. durch Gefügeveränderungen, Volumenausdehnung und vor allem durch Druckausübung auf andere Bauteile. Die Baustoffklasse A ist in zwei Gruppen unterteilt.



Brennbare Baustoffe werden der Baustoffklasse B zugeordnet. Kriterien hierfür sind die Entflammbarkeit, Zerstörung im Brandfall (in Hinblick auf die Statik) sowie Rauchentwicklung. Hierbei wird zwischen drei verschiedenen Klassen unterschieden. Welche Baustoffe in welchen speziellen Fällen eingesetzt werden dürfen und welchen Baustoffklassen sie angehören müssen, wird in den Landesbauordnungen geregelt.


Buastoffklassen nach DIN 4102 Teil 1

Baustoffklasse  Beschreibung  Beispiele 
A1  Nichtbrennbar:
Baustoffe, für die kein Nachweis erforderlich ist 
Sand, Kies, Beton, Mörtel, Ziegel, Stahl, Glas, Steinwolledämmstoffe 
A2  Nichtbrennbar:
Baustoffe, die geringfügig brennbare Substanzen enthalten 
Glasfaser, Gipskartonfeuerschutzplatten, Heraklith 
B1  Schwer entflammbar:
Baustoffe, die nach Beseitigung der Wärmequelle nicht weiter brennen 
Gipskartonfeuerschutzplatten (< 12,5 mm) 
B2  Normal entflammbar:
alle brennbaren Baustoffe, die allein noch Verwendung finden dürfen 
Bitumen, Holz mit Feuerschutzanstrich, PVC 
B3  Leicht entflammbar:
brennbare Stoffe, die nur in einer verbundenen Konstruktion oder durch Zusatz von nicht brennbaren Substanzen verwendet werden dürfen 
Polystyrol (EPS, XPS), Polyurethan, Stroh, Papier, Holz 

Holz ist zwar ein brennbarer Baustoff, es wird aber im Brandfall eine Holzkohleschicht mit schlechterer Wärmeleitfähigkeit gebildet, die feuerhemmend wirkt. Außerdem ändert Holz im Brandfall nicht das Gefüge und stürzt nicht ohne Vorwarnung ein. Durch Bauteile aus Holz wird aber die Brandlast im Gebäude erhöht.

Obwohl Stahl in der Baustoffklasse A1 eingeteilt ist, müssen aufgrund der Längenausdehnung und der bei Temperaturen von über 500 °C auftretenden Gefügeänderung, die die statischen Eigenschaften verschlechtern, Maßnahmen zum Schutz von Stahlbauteilen ergriffen werden (z.B. Feuerschutzanstrich, Ummantelung). Ähnliches gilt für Aluminiumbauteile, die aber i.d.R. keine statischen Funktionen übernehmen.

Baumaterialien aus Glas werden ebenfalls in der Baustoffklasse A1 eingestuft, sie weisen jedoch einige Nachteile auf, z.B. in Hinblick auf Sprödigkeit, Wärmeausdehnung und Durchlässigkeit für Wärmestrahlung.

Kunststoffprodukte (z.B. aus PVC, PU, Polystyrol) ohne spezielle Zusätze sind i.d.R. brennbar und können im Brandfall giftige Gase entwickeln.


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