Feuerwiderstandsklassen

Feuerwiderstandklassen

Bauteile eines Gebäudes werden im Hinblick auf ihr Brandverhalten durch ihre Feuerwiderstandsdauer und weiterer Eigenschaften (z.B. Baubeanspruchung, Baustoff, Abmessungen, Statik und baulicher Anordnung) gekennzeichnet.

Die Einteilung orientiert sich hierfür an den Aufgaben, die ein Bauteil erfüllen muss. So muss die statische Funktion eines Bauteils erhalten bleiben, es darf auch bei beidseitiger Feuerbeanspruchung nicht einstürzen. Darüber hinaus muss es dem Löschwasser standhalten. Bauteile dürfen nicht unter ihrer eigenen Last zusammenbrechen (tragende Funktion). Durch die Raumabschließende Funktion eines Bauteils wird ein Flammenüberschlag von der Brandseite verhindert, die Temperatur auf der gegenüberliegenden Wandseite darf maximal auf 180 °C ansteigen („Wattebauschtest“).

Die Feuerwiderstandsklasse (nach DIN 4102 Teil 2) gibt an, wie lange ein Bauteil der Beanspruchung eines Brandes unter festgelegten Prüfbedingungen (u.a. bei einer Temperaturzunahme nach der Einheitstemperaturzeitkurve) standhält.

Eine Wand, die während einer Zeitspanne von 30 min. den Durchgang des Feuers verhindert, wird in die Feuerwiderstandsklasse F 30 eingruppiert. Entsprechendes gilt für die weiteren Feuerwiderstandsklassen (F 60, F 90, usw.). Bauteile der Klassen F30 und F60 dürfen nicht unter ihrer Eigenlast einstürzen. Bei Bauteilen ab der Klasse F90 dürfen Stahlbetonstützen o.a. nicht durch die Einwirkung des Feuers und während des Löschvorgangs einstürzen (vg. Tab. 5: Mindestdicken von Stahlbetondecken und -stützen). Zur Gliederung der Feuerwiderstandsklassen siehe Tabelle im Anhang.

In der DIN 4102 Teil 4 ist die Eingruppierung der wichtigsten Bauteile (Wände, Decken, Dächer u.a.) in die einzelnen Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 Teil 1 zusammengestellt.


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