Ausschreibungswesen |
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Denkmalpflege - Ausschreibungswesen
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Der gesamte Komplex „Ausschreibung - Vergabe – Abrechnung“ (AVA) von Bauleistungen kann hier nur angerissen werden. Alle bislang gemachten Erfahrungen zeigen, dass öffentliche Ausschreibungen nach der „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB) wegen der spezifischen Ansprüche an die ausführenden Firmen nur bedingt tauglich sind. Angemessener ist die beschränkte Ausschreibung nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. In Einzelfällen kann auch freihändig vergeben werden. Wegen der Einschaltung von Nachunternehmen sollte nicht an Generalunternehmer vergeben werden. Die nach VOB anzuwendenden Vergabekriterien sollten bei denkmalgeschützten Objekten ausschließlich die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des jeweiligen Betriebes sein. |
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