Bau- und Abbruchabfälle

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Am Schluss des Rückbaus erfolgt die konventionelle Demontage bzw. der Abbruch aller zu beseitigenden Abfälle sowie der mineralischen Bauabfälle. Zu den typischen Abfällen zur Beseitigung gehören:

Boden- und Wandbeläge
Sanitäreinbauten
Verbundmaterialien
Dämm-Materialien
Trockenbaustoffe

Diese Abfälle müssen als Abfälle zur Beseitigung den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Stadt oder Landkreis) überlassen werden, die die Abfälle in Müllverbrennungsanlagen oder auf Deponien beseitigen (je nach den kommunalen Gegebenheiten). Das bedeutet, dass für diese Abfallgruppe mit den festen Entsorgungspreisen der kommunalen Gebührensatzung für Abfälle keine Einsparungen durch eine Entsorgungsrecherche zu erlangen sind. Diese Abfallmengen müssen, aufgrund der üblicherweise hohen Entsorgungsgebühren, möglichst niedrig gehalten werden.


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