Normale Innentemperaturen

Gebäude mit normalen Innentemperaturen

Wie bereits in der WärmeschutzV 1995 wird auch in der EnEV 2002 zwischen Gebäuden mit normaler Innentemperatur (t > 19 °C) und Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen (12 °C < t < 19 °C) unterschieden.

Für Gebäude mit normalen Innentemperaturen wird ferner zwischen Wohngebäuden und anderen Gebäuden differenziert. Grundsätzlich gilt dabei, dass Gebäude so zu errichten sind, dass ein vorgeschriebener maximaler Jahres-Primärenergiebedarf nicht überschritten werden darf. Bei Wohngebäuden wird dabei der Qp" in kWh/m2a (bezogen auf die Gebäudenutzfläche), bei anderen Gebäuden der Qp' in kWh/m3a (bezogen auf das beheizte Gebäudevolumen) als Grenzwert herangezogen.

Weiterhin gilt für beide Gebäudearten (Wohngebäude bzw. andere Gebäude), dass ein Mindestwärmeschutz einzuhalten ist. Diese Begrenzung erfolgt über den spezifischen, auf die Wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionsverlust HT' in W/m2K, dessen Maximalwert ebenfalls vorgeschrieben ist.
Die genannten Kenngrößen des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionsverlustes werden - wie in der WärmeschutzV 1995 - in Abhängigkeit des so genannten A/Ve-Verhältnisses (A = Wärmeübertragende Umfassungsfläche, Ve = Bauwerksvolumen) begrenzt angesetzt.

Die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs entfällt, sobald eindeutig gewährleistet ist, dass 70% des Jahres-Heizwärmebedarfs Qh in kWh/a über ein Blockheizkraftwerk oder über regenerative Energiequellen gedeckt werden. Sollte dieses zutreffen, ist allerdings zu berücksichtigen, dass HT' W/m2K max. 76 % des erlaubten Transmissionsverlustes betragen darf.


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