Wärmebrücken

Wärmebrücken

Grundsätzlich sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass der Einfluss konstruktiv bedingter Wärmebrücken so gering wie möglich ist. Der Einfluss von Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf und damit dem Jahres-Primärenergiebedarf wird über den jeweiligen U-Wert der gesamten Wärmeübertragenden Umfassungsfläche berücksichtigt.


Dabei gilt:

bei frei gewählten Konstruktionen eine pauschale Erhöhung des Wärmedurchgangskoeffizienten um ΔUWB = 0,10 W/m2K für die gesamte Wärmeübertragende Umfassungsfläche,
bei Konstruktionen nach DIN 4108 Beiblatt 2 eine pauschale Erhöhung des Wärmedurchgangskoeffizienten um ΔUWB = 0,05 W/m2K für die gesamte Wärmeübertragende Umfassungsfläche,
bei Erstellen eines genauen Nachweises der Wärmebrücken nach DIN V 4108 Teil 6 in Verbindung mit anderen anerkannten Regeln der Technik die Verwendung des jeweils ermittelten spezifischen Wärmebrückenverlustes.

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