Bestehende Gebäude |
||||||
Änderungen an bestehenden Gebäuden
|
||||||
Werden Änderungen an bestehenden Gebäuden bzw. Erweiterungen durchgeführt, sind bestimmte Randbedingungen zu beachten. Beträgt dabei für ein Gebäude oder Gebäudeteil die zu bearbeitende Fläche weniger als 20 % der Bauteilfläche (z.B. ein Fenster in einer Außenwand), ist kein Nachweis erforderlich. |
||||||
|
||||||
Sollte ein Gebäude so erweitert werden, dass der Anbau eine Größe von 30 m3 überschreitet, ist dieser Anbau im Sinne der EnEV 2002 wie ein neu zu errichtendes Gebäude zu behandeln; ein Energiepass wird aber erst erforderlich, wenn die Erweiterung mehr als 50 % des neuen Gesamtgebäudevolumens ausmacht. |
||||||
(C) 2005 - Alle Rechte vorbehalten |