Energiebedarfsausweis

Energiebedarfsausweis

Für neu zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen sollen die wesentlichen Berechnungsergebnisse in einem Energiebedarfsausweis oder auch Energiepass zusammengefasst werden. Dieses greift den Gedanken des Wärmebedarfsausweises aus der ehemaligen WärmeschutzV 1995 auf und gibt die wesentlichen Ergebnisse der rechnerischen Nachweise an den Gebäudenutzer weiter. Folgende Berechnungsergebnisse sollen dabei mindestens enthalten sein:


Spezifische Werte des Transmissionsverlustes
Anlagenaufwandszahl für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung
Endenergiebedarf, unterschieden nach einzelnen Energieträgem
Jahres-Primärenergiebedarf

Für den Gebäudebestand mit normalen Innentemperaturen muss ein Energiebedarfsausweis dann erstellt werden, wenn mindestens drei der im Folgenden aufgezählten Gebäudehüllflächen in Verbindung mit einer Heizungssanierung saniert werden:


Außenwände,
Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster,
Außentüren,
Decken, Dächer und Dachschrägen,
Wände und Decken gegen unbeheizte Räume oder gegen das Erdreich.

Die Vereinheitlichung eines Energiebedarfsausweises wird zwischen dem Bund und den für die Ausführung zuständigen Ministerien der Bundesländer derzeit vorbereitet. Ein entsprechender Textentwurf liegt aber noch nicht vor.


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