Sommerlicher Wärmeschutz

Für alle Gebäude, deren Fensterflächenanteil größer als 30 % ist (sowohl Wohngebäude als auch andere Gebäude), wird zusätzlich ein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes notwendig.

Als Grundlage hierfür dient die DIN 4108 Teil 2, nach der höchstzulässige Sonneneintragskennwerte zu bestimmen sind. Der Sonneneintragskennwert S ist dabei für einzelne Räume bzw. Raumgruppen zu ermitteln.