Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen

Für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (12 °C < t < 19 °C) wird der Nachweis zur Einhaltung der EnEV 2002 in Anlehnung an das Berechnungsverfahren der WärmeschutzV 1995 auf den Transmissionsverlust der Wärmeübertragenden Umfassungsflächen begrenzt.

Im Anhang sind die zulässigen Grenzwerte für den spezifischen, auf die Wärmeübertragenden Umfassungsflächen bezogenen Transmissionsverlust für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen zusammengestellt. Wieder ist das A/Ve-Verhältnis die entscheidende Größe, über die der Nachweis zu führen ist.