Vereinfachtes Berechnungsverfahren

Das vereinfachte Berechnungsverfahren nach EnEV 2002 ist ausschließlich auf Wohngebäude, deren Fensterflächenanteil kleiner als 30 % ist, anzuwenden. Daher ist anfänglich zu prüfen, ob diese Bedingung eingehalten wird.

Ist diese Forderung erfüllt, gilt es, die Höchstwerte des auf die Gebäudenutzfläche und auf das Gebäudevolumen bezogenen Jahres-Primärenergiebedarf (QPerf" bzw. CW) zu bestimmen; im gleichen Zuge wird der Höchstwert für den spezifischen, auf die Wärmeübertragenden Umfassungsflächen bezogenen Transmissionsverlust HT' ausgewiesen.

Grundlage zur Bestimmung der Höchstwerte sind zum einen das Gebäudevolumen Ve und zum anderen die Wärmeübertragenden Umfassungsflächen A. Beide Größen sind dabei nach den Außenabmessungen (!) eines Gebäudes zu bestimmen.

Die entsprechenden Berechnungen sind durchzuführen.