Ökobilanz - Definition

Das Umweltbundesamt hat den Begriff „Ökobilanz“ wie folgt definiert:

„Die Ökobiianz ist ein möglichst umfassender Vergleich der Umweltauswirkungen zweier oder mehrerer unterschiedlicher Produkte, Produktgruppen, Systeme, Verfahren oder Verhaltensweisen. Sie dient der Offenlegung von Schwachstellen, der Verbesserung der Umwelteigenschaften der Produkte, der Entscheidungsfindung in der Beschaffung und im Einkauf, der Förderung umweltfreundlicher Produkte und Verfahren, dem Vergleich alternativer Verhaltensweisen und der Begründung von Handlungsempfehlungen.“ (Schmidt-Bleek – 1997).

Diese Definition macht deutlich, dass - auch bei einer Orientierung an der umfangreichsten, Produktbezogenen Ökobiianz - die Einordnung von Baustoffen nach ökologischen Gesichtspunkten nicht möglich ist.

Ökobilanz Grafische Darstellung

Für eine ökologische Bewertung ist es stets notwendig, die betreffenden Materialien im Zusammenhang z.B. mit dem Bauteil oder der gesamten Konstruktion zu bewerten. Dadurch ist es nur im Einzelfall möglich zu entscheiden, ob es aus ökologischer Sicht angebrachter ist z.B. eine nachträgliche Zwischensparrendämmung mit Zellulose oder mit Blähton auszuführen.

Für eine Einteilung oder Systematisierung von Baustoffen ergibt sich aus Ökobilanzen kein praktikabler Ansatz. Die Aussage, dass z.B. Hanffasern ökologisch vorteilhafter sind als PVC, ist im Prinzip unbestritten. Da beide Materialien aber in unterschiedlichen Zusammenhängen im Gebäude eingesetzt werden, kann daraus keine Handlungsempfehlung für die jeweilige Konstruktion abgeleitet werden.

Aus diesen Gründen werden bei den im Folgenden beschriebenen Baustoffen und -materialien nur die notwendigen Kriterien für eine ökologische Bewertung aufgelistet. Die Entscheidung über das „ökologisch sinnvollere“ Material muss darauf aufbauend im Einzelfall für das jeweilige Bauteil bzw. die jeweilige Konstruktion getroffen werden.