Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

PAK ist ein Sammelbegriff für eine chemische Stoffklasse mit zahlreichen Einzelverbindungen. Als Leitsubstanz dieser Stoffgruppe dient das Benzo(a)pyren. PAK entstehen bei unvollständigen Verbrennungsprozessen von organischem Material (z.B. in Autoabgasen, Tabakrauch), sie finden sich aber auch in teer- und bitumenhaltigen Produkten.

Schadstoffhaltige Produkte  Kleber für Parkettböden (hauptsächlich bei Verlegung von Stabparkett, selten von Mosaikparkett)
Steinkohlenteerpech-Klebstoff
Steinkohlenteerhaltige Pappenunterlagenbahnen (Teerpappe)
Steinkohlenteerpechhaltige Ausgleichsschichten
Bitumenhaitiger Klebstoff (geringer PAK-Gehalt)
Bitumenhaltige Dichtungs- und DachbahnenAsphalt-Fußbodenbeläge (Gussasphalt, Hochdruckplatten) 
Erkennen von PAK-haltigen Produkten  Sichtprüfung, ob es sich um „dunkles“ Klebematerial handelt (Hinweis auf Einsatz von Teer und Bitumen), zur genaueren Beurteilung:

Materialbeprobung
StaubmessungenLuftmessung 
Verwendungszeit  Bis Ende der 60iger Jahre 
Gesundheitsgefahren  PAK werden hauptsächlich über die Atemwege und durch die Haut aufgenommen. Die Leitsubstanz Benzo[a]pyren kann Krebs erzeugen (Haut-, Kehlkopf-, Lungenkrebs), vererbbare Schäden verursachen und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

Weitere Symptome:

Befindlichkeitsstörungen
Entzündung der Haut, Augen und AtemwegeLeber- und Nierenschäden 
Grenzwerte  TRK-Wert: 0,002 mg/m3 Benzo(a)pyrenIn Material- und Staubproben: 10 mg/kg Benzo(a)pyren 
Handlungsbedarf  Beurteilung des Zustands der PAK-haltigen Materialien (durch Bauexperten).
Bei einem Benzo(a)pyren-Gehalt größer als 10 mg/kg ist eine Sanierung erforderlich (Empfehlung des Umweltbundesamtes, jetzt: Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Berlin)

Entfernen belasteter Bauteile (unter Beachtung besonderer Schutzmaßnahmen, u.a. nach TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“, Anzeigepflicht)
Anbringen von diffusionsdichten SperrschichtenReinigen oder Entfernen von sekundär kontaminierten Einrichtungsgegenständen