Brandschutz von Gebäudeteilen

Gebäude und Nachbargebäude werden zunächst in Brandabschnitte geteilt. Sind die Nachbargebäude weniger als 2,50 m entfernt, müssen Brandschutzwände mit einer Feuerwiderstandsklasse von mindestens F90 verwendet werden. Dies gilt auch innerhalb großer Gebäude alle 40 m.









Auch bei Treppenräumen und Fluren, die in Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen als Fluchtwege genutzt werden, müssen alle umfassenden Gebäudeteile mindestens eine F90-Abschottung besitzen. Darüber hinaus müssen alle installationstechnischen Einrichtungen zwischen diesen Gebäudeteilen ebenfalls der Klasse F90 genügen. Sonstige erhöhte Anforderungen werden nach der Gebäudenutzung in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.

Raumabschließende Bauteile Anforderungen an den Brandschutz