Asbest - Entsorgung

Asbesthaltige Baumaterialien treten gegenwärtig in zunehmendem Maße bei Sanierungen auf. Bis in die 70er Jahre hinein wurde Asbest im großen Umfang verarbeitet. Das Material, das als Rohstoff ausreichend vorhanden und leicht abbaubar ist, wurde hauptsächlich vermischt als Asbestzement oder Spritzasbest zum Brandschutz eingesetzt. Aber auch in vielen Wohnhäusern war der Einsatz von asbesthaltigen Produkten in den 70er und 80er Jahren in Form von Fassaden- und Dachdeckungen („Eternitplatten“) weit verbreitet.

Seitdem bekannt ist, dass die besonders feinen Asbestfasern Krebs verursachen, wurde die Verarbeitung und Anwendung verboten. Freiwillig verzichteten bereits in den 80er Jahren viele Hersteller auf den Einsatz von Asbest in Bauprodukten. Ein konkretes Verwendungsverbot im Hochbau gilt seit dem 01.01.1992.

Typische asbesthaltige Produkte, die bei Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten als Abfall anfallen können:

Asbestzementplatten
„Eternit“-Wellplatten auf Dächern
Rohrleitungen
Fassadenverkleidungen
„Isoternit“-Platten (z.B. in Fertigteilpavillons)
Nachtspeicheröfen (Sonderabfall)
Pflanzgefäße
Spritzasbest z.B. Brandschutzmörtel (Sonderabfall)
Leichtbauwände

Für den Ausbau von asbesthaltigen Materialien ist ein Sachkundenachweis nach den „Technische Regeln für gefährliche Stoffe: Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ (TRGS 519) notwendig. Außerdem ist beim Umgang mit diesen Stoffen die Gefahrstoffverordnung zu beachten, insbesondere beim Auftreten von schwach gebundenen Asbestabfällen, wie sie z.B. in Nachtspeicheröfen vorkommen.

Wichtige Grundregeln für Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen:

Baustoffe nicht brechen, sägen oder anbohren
Zur Vermeidung von Staub das Material beim Ausbau gut mit Wasser befeuchten
Mundschutz tragenDemontierte Teile getrennt von anderen Baustoffen sammeln
Abfälle sofort in Folie einschlagen und verkleben oder in „Big-Bags“ lagern

Die fachgerechte Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen wird von Sonderabfallentsorgern durchgeführt, die zum Teil von den Kommunen mit der Entsorgung beauftragt wurden. Die Abfälle werden zwar in einigen Regionen noch auf Hausmülldeponien eingelagert. Langfristig sollen sie jedoch nur noch in Monodeponien beseitigt werden.

Beim Vergleich von Angeboten von Entsorgungsdienstleistungen sollten nicht nur die reinen Entsorgungskosten für die asbesthaltigen Abfälle, sondern auch die Kosten für den „Big-Bag“, den Transport und den Begleitschein berücksichtigt werden.