Abgasleitung außerhalb von Gebäuden

Abgasleitung Leitungsweg bei Montage außerhalb von Gebäuden

Für Feuerungsanlagen mit bis 1 MW Feuerungswärmeleistung (Nennbelastung) werden die erforderlichen Schornsteinhöhen über Dach nach dem Landesbaurecht bestimmt. Im Allgemeinen gilt dabei, dass die Schornsteinmündung mindestens 0,40 m oberhalb des Firstes geführt werden muss bzw. dass der parallele Abstand zwischen Schornsteinmündung und Dachfläche größer oder gleich einem Meter sein muss.