Tauwasser im Inneren von Bauteilen
Die Anforderungen zur Vermeidung von Tauwasserbildung im Inneren von Bauteilen sind in der DIN 4108 Teil 3 aufgeführt. Danach ist eine Tauwasserbildung in Bauteilen unter den in Tabelle 7 genannten Bedingungen unschädlich. Darüber hinaus enthält die DIN eine Übersicht über eine Anzahl von Bauteilen, die ohne weitere Prüfung als „tauwassersicher“ angesehen werden.
Bildung von Tauwasser in Bauteilen ist unschädlich,...... |
bei Bauteilen, die dem Aufbau der DIN 4108 Teil 3 entsprechen |
wenn die während der Tauperiode anfallende Feuchtigkeit, in der Verdunstungsperiode wieder an die Umgebung abgegeben werden kann |
wenn keine Schädigung der Bauteile erfolgt |
wenn bei Dach- und Wandkonstruktionen die Tauwassermasse unter 1.000 g/m2 liegt |
wenn bei Dampf sperren die Tauwassermenge in der Tauwasserebene unter 500 g/m2 liegt |
bei Erhöhung des Massebezogenen Feuchtegehaltes bei Holz um weniger als 5 %, bei Holzwerkstoffen um weniger als 3 % |
Tauwasserausfall lässt sich durch verschiedene Maßnahmen vermeiden oder wenigstens begrenzen:
- Vermeidung von Wärmebrücken
- Sachgerechte Lüftung
- Sachgerechte Aufstellung von Einrichtungsgegenständen
- Begrenzung der Feuchteproduktion im Raum
- Verbesserte und homogene Dämmung
- Einbau von Dampfsperren
Für in der DIN 4108 Teil 3 nicht genannte Bauteile ist eine Tauwasserberechnung nach DIN 4108 Teil 5 durchzuführen.
Zum Nachweis, ob Tauwasser in einem Bauteil ausfällt, kann man sich entweder einer graphischen oder einer rechnerischen Methode bedienen.
Bei dem graphischen Verfahren wird ein Glaser-Diagramm erstellt. Dazu sind folgende Schritte erforderlich:
- Zusammenstellung der Rechengrößen zur Dampfdiffusion
- Auftragung der Wandschichtdicken im Maßstab ihrer diffusionsäquivalenten Luftschichtdicken in ein Diagramm
- Auftragung der Wasserdampfpartialdrücke pi sowie pa und Ziehen einer direkten Verbindungslinie
- Auftragung von pSW in Abhängigkeit von sd, und Verbinden dieser Punkte