Schall im Freien

Im Freien können sich die Schallwellen von Geräuschquellen ungehindert nach allen Richtungen gleichmäßig ausbreiten (d.h. kugelförmig). Für den Schalldruckpegel (Berechnung s.o.) gibt die TA-Lärm je nach dem Standort des Gebäudes Immissionsrichtwerte vor, die im Einzelfall einzuhalten sind und ggf. zusätzliche Schallschutzmaßnahmen notwendig machen.

Die Messung des Schalldruckpegels erfolgt bei bebauten Flächen an einem Punkt, der sich 0,5 m außerhalb des Fensters befindet, das am stärksten von den Lärmimmissionen betroffen ist. Wenn das betroffene Gebäude darüber hinaus mit der Geräuschquelle (z.B. eine Pumpe) baulich verbunden ist, ist tagsüber ein Wert von Lpmax = 35 dB(A) sowie nachts ein Wert von Lpmax = 25 dB(A) einzuhalten.

Als Alternative zu einer aufwendigen Messung kann der zu erwartende Schalldruckpegel auch nach der Gleichung berechnet werden. Dabei muss allerdings die von der Entfernung zur Geräuschquelle und spezifischen Abschwächungsfaktoren abhängige Schalldruckabnahme berücksichtigt werden. Die entsprechenden Informationen zu Geräuschquellen bzw. Geräten können aus den Herstellerdatenblättern entnommen werden.

Man geht davon aus, dass z.B. bei einem Dachventilator (Abschwächungsfaktor 0 dB) sich der Schalldruckpegel bei einer Verdopplung der Entfernung um 4,5 dB verringert. Wenn der Schalldruckpegel in einer Entfernung von 4 m vom Ventilator 70,0 dB beträgt (nach Herstellerangaben), verringert er sich in einer Entfernung von 8 m auf 65,5 dB, bei 16 m auf 61,0 dB und so weiter.