Altfenster und -türen - Entsorgung

Einzelne demontierte Fenster und Türen sind als gemischte Bau- und Abbruchabfälle (Baustellenabfall) einzustufen und können daher gegenwärtig noch in dieser Abfallgruppe entsorgt werden. Ab 2005 wird jedoch durch die „Technische Anleitung Siedlungsabfall“ (TASi) die Deponierung nicht mehr zugelassen. Danach müssen die Fenster, wie bereits heute größere Chargen, in Verwertungsanlagen gegeben werden.

Diese zerlegen das Fenster in die Fraktionen Holz, Glas und Beschläge und führen sie einer thermischen (Holz) bzw. stofflichen Verwertung zu. Etwaige Schadstoffe (z.B. in sehr alten Fensterrahmen durch entsprechende Beschichtungen) werden dabei kaum berücksichtigt. Allerdings sind - nach Meinung einiger Behörden - geschredderte Altfenster als Sonderabfall einzustufen. Auch für Kunststoff- und Aluminiumfenster gibt es entsprechende Verwerter. In diesem Fall werden die Rahmen ebenfalls stofflich verwertet.