Fernwärmeversorgung

Die sogenannte Hausstation bildet bei der Wärmeversorgung mit Fernwärme das „Bindeglied“ zwischen Energieversorger und Betreiber. Sie besteht in den meisten Fällen aus einer Übergabestation und der Hauszentrale. Die Übergabestation enthält alle Einrichtungen, die erforderlich sind, um die Fernwärme in der vertraglich vereinbarten Form an den Abnehmer übergeben zu können. Dazu zählen in erster Linie Wärmetauscher und Wärmemengenzähler. In der Hauszentrale sind alle Teile und Anlagenkomponenten zusammengefasst, die für das einwandfreie Arbeiten der Heizungsanlage verantwortlich sind (Pumpen, Stell- und Regelventile etc.). Die technische Abgrenzung von Übergabestation und Hauszentrale muss nicht unbedingt die Eigentumsgrenze darstellen, in vielen Fällen ist die Übergabestation aber Eigentum des Fernwärmeunternehmens, während die Hauszentrale dem Abnehmer gehört.

Fernwärmeübergabestation Schematische Darstellung

Die Gestaltung der Hausstation für Heizwassernetze (oder Dampfnetze) hängt sowohl vom Betriebsverhalten des jeweiligen Fernwärmenetzes und der Auslegung der Hausanlage ab, als auch von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Fernwärmeversorger und Betreiber.

Für die Fernwärmeversorgung gelten insbesondere die „Technischen Richtlinien für Hausanschlüsse an Fernwärmenetze“ als anerkannte Regeln der Technik. Die konkreten Versorgungsbedingungen und -Vorschriften sind in den jeweiligen technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Fernwärmeversorger formuliert. Die entsprechenden Abrechnungsmodalitäten orientieren sich an der AVB-Fernwärme-Verordnung.