Heizkörperandordnung

Die Heizkörper wurden in der Vergangenheit grundsätzlich unter dem Fenster an der Außenwand eingebaut. Neuere Fenstersysteme mit sehr guten U-Werten lassen aber auch die Möglichkeit zu, sie an einer beliebigen Stelle (d.h. auch an Innenwänden) anzuordnen.

In der Praxis wird immer noch häufig die Aufstellung unter dem Fenster gewählt. Diese Anordnung des Heizkörpers hat zur Folge, dass die durch Fugen im Fensterbereich eindringende kalte Außenluft bzw. die sich an der kalten Fensterscheibe abkühlende Raumluft sofort aufgewärmt wird. Da warme Luft spezifisch leichter als kalte ist, steigt sie vor dem Fenster nach oben, strömt an der Decke entlang und fällt an der Innenwand wieder ab. Der Raum wird so von einem Luftstrom erfasst, der die erwärmte Luft gleichmäßig verteilt. Bei großflächigen Fenstern (die unter Umständen bis zum Fußboden reichen) wird gleichzeitig verhindert, dass sich an der Scheibe Schwitzwasser niederschlägt. Nach der geltenden Wärmeschutzverordnung von 1995 benötigen Heizkörper, die vor einem Fenster stehen, einen Strahlungsschutz.

Bei sehr gut Wärmedämmenden Fenstern (UF-Wert < 0,7 W/m2•K) ist es möglich, die Heizkörper auch an Innenwänden zu montieren, weil sich die Raumluft nicht mehr automatisch an der Fensterscheibe abkühlt. Es ist in diesen Fällen zu prüfen, ob der jeweilige Grundriss diese Montage erlaubt, ohne die notwendigen Stellflächen für Möbel zu sehr einzuschränken. Gleichzeitig muss vermieden werden, dass aufgrund einer „ungünstigen“ Lage der Steigleitungen zu lange oder nur schwierig zu montierende Verteilleitungen für diese Anordnung erforderlich werden.

Die Heizkörper können mit einem Einrohr- oder Zweirohrsystem installiert werden. Beim Zweirohrsystem wird jeder Heizkörper separat mit einer Vor- und einer Rücklaufleitung angesteuert und kann exakt auf die Raumgröße dimensioniert werden. Nachteil dieses Systems ist der etwas höhere Rohrleitungsanteil. Beim Einrohrsystem sind alle Heizkörper eines Stranges über eine Leitung zusammengebunden. Da die Heizmitteltemperatur am letzten Heizkörper - bedingt durch den Verbrauch der vorderen Heizkörper -deutlich abnimmt, müssen die Heizkörper mit steigendem Abstand von der Einspeisstelle immer größer werden. Dadurch sinkt aber der Rohrleitungsanteil für dieses System.
Gliederheizkörper aus Gusseisen und Stahl sind derzeit die am häufigsten verwendeten Heizflächen. Gusseisenheizkörper werden bei Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen insbesondere bei „aggressiven“ Wässern in dauernd feuchten Räumen eingesetzt. Ihre Lebensdauer ist deutlich höher als die von Stahlblechradiatoren (Hersteller-Garantien zum Teil über 30 Jahre). Nachteilig sind das im Vergleich zu Stahlradiatoren höhere Gewicht und der mehr als doppelt so hohe Preis. Außerdem sind sie bei Beschädigungen nur bedingt reparierbar.

Gusseisen- und Stahlradiatoren werden bei der Montage aus Gliederblöcken zusammengeschraubt. Die genormte Baulänge pro Glied beträgt bei Stahlradiatoren 50 mm, bei Gussradiatoren 60 mm. Die einzelnen Heizkörperglieder werden mit Gewindenippeln und Dichtungen zusammengeschraubt. Üblich sind dabei Radiatoren mit bis zu 20 Gliedern.

Entsprechend der DIN 4703 - Teil 3 werden Radiatoren üblicherweise durch drei Größen gekennzeichnet:

Ein DIN-Radiator aus Gusseisen mit der Kennzeichnung 18/600/160 bezeichnet also einen Heizkörper aus 18 Gliedern, der 600 mm hoch und 160 mm tief ist, bei einer Baulänge von 1.080 mm. Bei einem Stahlheizkörper würde die Baulänge bei der gleichen Kennzeichnung 900 mm betragen.

In alten Baubeschreibungen wird auch der Begriff „Nebenabstand“ (NA) verwendet, der den Achsenabstand der Nippelstellen bezeichnet. Für eine Umrechnung auf moderne Maßangaben gilt:

Für Gliederheizkörper sind sowohl die Außenmaße (Baulänge je Glied = 46 mm, Rohrdurchmesser = 25 mm, Bauhöhen und Bautiefen) als auch die Norm-Wärmeleistungen je Glied genormt (für diese Heizkörper wird daher auch der Begriff „DIN-Radiatoren“ verwendet). Sie sind im Vergleich mit Plattenheizkörpern (s.u.) zwar relativ teuer, besitzen aber eine hohe Wärmeleistungsdichte und werden wegen ihrer vielfältigen Maßkombination (Bauhöhe von 190 bis 3000 mm) sehr häufig verwendet.

Platten- und Flachheizkörper haben in den letzten Jahren einen hohen Marktanteil erreicht. Wegen ihrer geringen Bautiefen (40 bis 155 mm) wurden sie zuerst in den Bereichen eingesetzt, in denen Gliederheizkörper aus Platzgründen nicht montiert werden konnten. Aus optischen Gründen werden sie aber auch zunehmend für den normalen Wohnbereich eingesetzt. Um die für diese Anwendungen notwendige größere Heizleistung zu erreichen, werden mehrlagige Heizplatten eingesetzt. Durch Einbau von zusätzlichen Konvektionsblechen und -lamellen zwischen den Platten kann die Wärmeleistung weiter erhöht werden.

Neben Heizplatten für den Einsatz von normalen Ventilen gibt es Modelle mit eingebautem Ventil, bei denen nur noch die Heizrohre (aus Weichstahl, Kupfer oder Kunststoff) angeschlossen werden müssen. Eine Stützhülse verhindert dabei eine Verformung des Rohrendes. Neben den Modellen für Zweirohrsysteme gibt es solche für Einrohrheizungen (s.o.). Dabei sind werkseitig Vorrichtungen (Blindscheiben, Kunststoffeinsätze etc.) eingebaut, die den Zwangsumlauf sicherstellen.