Sonderabfälle

Auch Sonderabfälle fallen auf Baustellen fast regelmäßig an, ohne dass die Auftraggeber oder die beteiligten Betriebe dies wahrhaben wollen. Statistisch gesehen handelt es sich dabei zwar nur um etwa 1% der gesamten Abfälle aus dem Baubereich. Durch eine Vermischung mit anderen verwertbaren Abfällen kann dieser Anteil bei einzelnen Bauvorhaben aber auch erheblich steigen und zu unkalkulierbaren finanziellen Verlusten führen.

Die wesentlichen Sonderabfälle (offiziell: besonders überwachungsbedürftige Abfälle), die bei Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anfallen können, sind:

verunreinigter Bauschutt (z.B. Schornsteine, Schamottsteine, Mauerwerk aus gewerblich genutzten Gebäuden)
kontaminierter Boden
schadstoffhaltige Hölzer (z.B. PCB, PCP, Lindan)
asbesthaltige Abfälle (z.B. Asbestzement und Spritzasbest)
schadstoffhaltige Dämm-Materialien
bleihaltige Rohre
Nachtspeicheröfen
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen

Die Entsorgung jedes einzelnen besonders überwachungsbedürftigen Abfalls unterliegt der „Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise“ (Nachweisverordnung - NachwV) des Bundes und muss im Vorfeld der Entsorgung genehmigt werden. Ausnahmen davon gibt es für Entsorgungen im Rahmen einer Sammelentsorgung, bei der sich der Entsorger um die entsprechenden Genehmigungen kümmert, und für Kleinmengen (insgesamt weniger als 2.000 kg pro Jahr).

Beachtet werden müssen auf jeden Fall landesrechtliche Andienungspflichten z.B. an Sonderabfallentsorgungsgesellschaften, die letztendlich geeignete Entsorger zuweisen (z.B. in Niedersachsen: „Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen“ - Andienungsverordnung). Aufgrund des eventuell notwendigen Genehmigungsverfahrens und der relativ hohen Kosten für die Sonderabfallentsorgung, sollte diese rechtzeitig geplant werden. Detaillierte Informationen über das Entsorgungsverfahren und die rechtlichen Anforderungen können bei den örtlichen Handwerkskammern oder den Gewerbeabfallberatungsstellen der Kommunen eingeholt werden.

Als Entsorgungswege für Sonderabfälle kommen in Frage:

Beseitigung auf Sonderabfalldeponien (auch Monodeponien z.B. für Asbest),
Beseitigung in Sonderabfallverbrennungsanlagen (z.B. für verunreinigtes Holz),
Beseitigung in Pyrolyseanlagen,
Beseitigung auf Massenabfalldeponien (z.B. verunreinigter Bauschutt),
thermische Verwertung in Feuerungsanlagen (z.B. für verunreinigtes Holz),
Verwertung in Recyclinganlagen (z.B. Leuchtstoffröhren).