Entsorgungsmöglichkeiten

Um die Verpackungsmengen zu reduzieren, hat die Bundesregierung 1991 die „Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen“ (Verpackungsverordnung - VerpackV) erlassen. Sie nimmt die Hersteller und Händler von Produkten in die Pflicht, für die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen zu sorgen. Auf Baustellen und im Betrieb fallen vorwiegend Abfälle von Transportverpackungen aus der Anlieferung der Baumaterialien an. Nur in geringen Mengen treten Verkaufsverpackungen auf: einzelne Kartuschen, Dosen, Eimer oder kleinere Kartonagen und Folien aus dem Baubetrieb sowie Verpackungen von Lebensmitteln der Bauarbeiter.

Als Käufer von Produkten und Waren haben die Bauunternehmen bereits beim Erwerb der Ware für die Verwertung der Verpackung bezahlt.

Es gibt daher für Unternehmen folgende Möglichkeiten:

Rückgabe an den Lieferanten:

Versuchen Sie Ihre Verpackungen dem Lieferanten sofort mitzugeben. Er sorgt für die Verwertung der Materialien. Sollte er sich, mit dem Hinweis auf vorhandene Rücknahmesysteme für die gelieferten Verpackungen, weigern, nutzen Sie diese.

Abgabe beim Baustoffhändler:

Einige Baustoffhändler nehmen die Verpackungsmaterialien auch zurück und haben dafür eine Sammelstelle auf dem Betriebsgelände eingerichtet. Der Käufer kann die sortenrein getrennten Verpackungen beim Einkauf neuer Waren an dieser Stelle kostenlos abgeben. Der Händler sorgt für die Weitergabe an einen Verwerter. Informieren Sie sich bei Ihrem Großhändler.

Nutzung von Rücknahmesystemen:

Diese organisieren im Auftrag der Herstellern und Lieferanten die Rücknahme von Verpackungen. Durch beauftragte Entsorger werden die Verpackungen (ab bestimmter Mindestmengen) vom Betriebshof oder direkt von den Baustellen abgeholt und einer Verwertung zugeführt. Bekannt ist diese Form der Rücknahme bereits durch das Duale System Deutschland (DSD), das für die kostenlose Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Haushalten sorgt.

Grundsätzlich sollten die Abfälle auf der Baustelle sortiert und auf dem Betriebshof bis zum Erreichen der Mindestabholmengen gesammelt werden. Bei größeren Bauvorhaben kann auch eine Entsorgung direkt von der Baustelle in Frage kommen und somit der Transport zum Betriebshof entfallen. Aber auch hier müssen die Mindestmengen erreicht werden.

Voraussetzung für die kostenlose Nutzung ist eine sortenreine Trennung und die Beachtung der Annahmebedingungen:

Vorsortierung der Abfälle im Betrieb oder auf der Baustelle in bis zu 10 Gruppen,
Bereitstellung von Mindestabholmengen (abhängig von der Abfallart; Größenordnung 2 m3),
Verwendung von Sammelbehältern, die vom beauftragten Entsorger akzeptiert werden,
Vermeidung von unnötigen Verschmutzungen, die eine Verwertung verhindern.

Folgende Kosten darf der beauftragte Entsorger berechnen:

Systemkosten (Container oder Sammelsäcke),
Entsorgung von besonders verschmutzten Verpackungen und Müll,
Sortierkosten, wenn die sortenreine Trennung nicht eingehalten wurde,
Entsorgung von nicht lizenzierten Verpackungen.

Folgende Kosten dürfen nicht berechnet werden:

Anfahrtspauschalen,
Verwertungskosten,
Handlingkosten, z.B. für Verladen, Lagern, Pressen usw.

Getrennte Sammlung und Abgabe an einen Entsorger:

Diese Form der Entsorgung verursacht zwar Kosten, die aber deutlich geringer ausfallen, als wenn sie den Baustellenabfällen zugegeben werden. Im Gegensatz zur Nutzung von Rücknahmesystemen sind in diesem Fall die Anforderungen an Sortenreinheit und Sauberkeit allerdings geringer.

Hinweise zum Baustellenbetrieb

Um die Rückgabe und Verwertung der Verpackungen zu gewährleisten, sollten die Verpackungen bereits auf der Baustelle in entsprechenden Sammelbehältern sortenrein getrennt werden. Bewährt haben sich dafür insbesondere Sammelsäcke aus Kunststoff, die von den Entsorgern als Behältnis akzeptiert werden und von diesen auch bezogen werden können. Sie sind aufgrund des geringen spezifischen Gewichts der Verpackungsabfälle einfach zu transportieren und können direkt an den Anfallstellen auf der Baustelle eingesetzt werden.

Darüber hinaus müssen folgende Regeln beim Umgang mit Verpackungsabfällen auf der Baustelle beachtet werden:

Verpackungen nicht unnötig verschmutzen
Verpackungsabfälle trocken lagern
Eventuell Vorsammelbehälter am Anfallort verwenden
Verpackungen restentleert sammeln:

rieselfrei, d.h. Säcke ausschütteln
spachtelrein, d.h. Dosen und Eimer mit Pinsel oder Spachtel ausleeren (nicht auswaschen!)
tropffrei, d.h. flüssige Inhalte dürfen nicht mehr enthalten sein