Brandschutz an Gebäuden

Bei einem Brand werden durch die Einwirkung von Feuer Schäden am Bauwerk verursacht. Ziel des Brandschutzes ist es, diese Schäden so gering wie möglich zu halten. Dabei werden grundsätzlich zwei Arten des Brandschutzes unterschieden:

Unter dem Begriff vorbeugender Brandschutz versteht man alle Maßnahmen zum baulichen Brandschutz sowie die Maßnahmen zur gerätetechnischen Ausstattung eines Gebäudes (z.B. Feuerlöscher, Sprinkleranlage).

Dagegen werden beim abwehrenden Brandschutz all die Maßnahmen ergriffen, die das bereits ausgebrochene Feuer eindämmen und den Schaden begrenzen sollen. Diese Maßnahmen werden i.d.R. von der Feuerwehr ergriffen.

Der Begriff Brandsicherheit bezeichnet in diesem Zusammenhang die Erstellung eines Gebäudes nach den Regeln des vorbeugenden Brandschutzes. Diese Bestimmungen sind zum einen in den jeweiligen Länderbauordnungen und zum anderen in den entsprechenden DIN-Vorschriften (DIN 4102 Teil 1: Baustoffe sowie Teil 2: Bauteile) festgelegt. Die Bauordnungen beinhalten nicht nur die Anforderungen an den Brandschutz des zu betrachtenden Gebäudes und seiner Nutzer, sondern auch der Nachbarbebauung.

Als Brandlast eines Gebäudes wird die Summe der Heizwerte aller brennbaren Baustoffe bezeichnet.

Sowohl bei der Errichtung als auch bei der Sanierung von Gebäuden sind stets die einschlägigen Bestimmungen (s.o.) zu berücksichtigen. Um Fehler zu vermeiden, sollte im Vorfeld einer Baumaßnahme im Zweifelsfall immer eine Absprache mit der zuständigen Baubehörde, der Feuerwehr oder ggf. mit dem Schornsteinfeger erfolgen.