Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen

Die Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen wird von Eigentümern und Investoren in der Praxis immer wieder kritisch hinterfragt. Bauliche Sanierungsmaßnahmen erfordern fast immer erhebliche Investitionen. Diese - ohnehin fälligen - Kosten sind nicht dem Wärmeschutz anzulasten, sondern als allgemeine Sanierungs- und Modernisierungskosten zur Bestandserhaltung zu werten. Die meisten Energiesparmaßnahmen sind wirtschaftlich, wenn ohnehin Baumaßnahmen anstehen. Wichtig ist es, bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung die Kosten für die baulichen Sanierungsmaßnahmen von den energietechnischen Maßnahmen zu trennen.

Ist es beispielsweise notwendig, eine Fassade neu zu verputzen oder zu streichen, so sind hier mit Kosten für eine bauliche Sanierungsmaßnahme zu rechnen. Die Fassadensanierung ist aber gleichzeitig eine günstige Gelegenheit, die Wärmedämmung zu verbessern.

Wird die Fassade mit einem Wärmedämmverbundsystem erneuert, so sind als Kosten für die Energiesparmaßnahme nur die Mehrkosten des Wärmedämmverbundsystems gegenüber der einfachen Putzerneuerung oder des Anstrichs anzusetzen. Werden hingegen die Gesamtkosten für die Fassadensanierung mit den relativ geringen Einsparungen (durch den reduzierten Energieverbrauch) verglichen, ist eine solche Maßnahme aufgrund der hohen Investitionskosten in der Regel unwirtschaftlich.

Ersatzinvestitionen für defekte Gebäudeteile und Anlagen sowie Kosten, die sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften ergeben, sind in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht als Investitionskosten für Energiesparmaßnahmen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen. Beispielsweise sind bei einem Heizkessel, der die Mindestanforderungen der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1. BlmSchV) nicht erfüllt, die Kosten für einen baugleichen, aber zulässigen Kessel nicht als Investitionen für Energiesparmaßnahmen zu betrachten.